VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Diese Bestimmungen sind Bestandteile unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen. Einkaufsbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung. Jegliche abweichenden Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1. Auftrag und Bestellung
Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Telefonische Aufträge sind für uns verbindlich, sobald Bestellnummer oder Name des Bestellers bekannt sind. Sollten Sie eine schriftliche Bestellung nachreichen, bitten wir Sie, diese deutlich mit „Telefonisch vorausbestellt“ zu kennzeichnen. Die Unkosten einer Doppellieferung gehen ansonst zu Ihren Lasten. Wir bestätigen keinen Auftrag. - Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt. Eventuelle Rückstände werden nach Einlangen nachgeliefert. Die Geltendmachung von Verzugsschäden ist ausgeschlossen.
2. Preise
Alle von uns genannten Preise sind freibleibend. Auch wenn ein Gültigkeitszeitraum angegeben ist, bleiben Preiskorrekturen infolge Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse - insbesondere der Devisenkurse - vorbehalten, ebenso Korrekturen von Fehlern und Druckfehlern. Bei Verbrauchergeschäften gilt Punkt 2 nicht.
3. Lieferung
Wir liefern in der Regel per Paketdienst, Post oder Spedition. Ab einem Bestellwert von EUR 90,- inkl. MWSt. tragen wir derzeit die Versandkosten (ausgenommen sperrige Güter, z.B. Hintergrundkartons, Entwicklungsmaschinen, Kästen). Bei einem Bestellwert unter EUR 90,- (inkl. MWSt.) werden EUR 6,90 (inkl. MWSt.) für Fakturierung, Verpackung und Frachtkosten verrechnet. Spezialwünsche wie Lieferung per EMS etc. müssen bei der Bestellung extra verlangt werden, die Mehrkosten werden dem Käufer verrechnet, wie auch die Versandkosten bei Sendungen an Orte außerhalb Österreichs. Ebenso werden die Kosten für Gefahrengutsendungen verrechnet.
Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko an den Empfänger über. Transportschäden müssen dem Empfänger vom Transporteur (Botendienst, Bahn, Post, etc.) schriftlich bestätigt werden. Falls der Schaden erst beim Auspacken festgestellt wird, melden Sie uns dies innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Paketes! Bei Nichterhalt der Ware informieren Sie uns innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung.
4. Vertragsrücktritt
Irrtümlich falsch bestellte oder den Anforderungen nicht entsprechende Katalogware wird von uns nur zurückgenommen, wenn sie unbeschädigt in der Originalverpackung ist und in den letzten 10 Tagen gekauft wurde. In solchen Fällen berechnen wir 15% Manipulationsgebühr, mindestens aber EUR 10,-. Extra bestellte Sonderprodukte, Werksbestellungen, Filme und Fotopapier sind von Rückgabe oder Umtausch ausgenommen. Transportkosten für retournierte Ware tragen wir nicht.
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
Nach Rücksendung der Ware, wird Ihnen der bezahlte Kaufpreis zurückerstattet, nicht jedoch die Versandkosten. Vorraussetzung ist, daß die Ware unbeschädigt, im gelieferten Zustand und in der Originalverpackung an uns zurückgegeben wird. Die Erstattung des Zahlungsbetrages erfolgt auf dem gleichen Weg, d.h. auch auf das gleiche Bankkonto von dem aus die Zahlung von Ihnen geleistet wurde. Bitte beachten Sie das besonders, wenn Sie die Zahlung des Kaufpreises von einem fremden Bankkonto aus veranlaßt haben!
Bei durch Versteigerung erworbenen Artikeln besteht kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht. Es sei denn dieses Recht kann durch den Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden.
5. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, die bei ihm eintreffende Ware sofort auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Allfällige Mängel müssen uns unverzüglich bekanntgegeben werden. Transportschäden siehe unter Punkt 3. - Der Ersatz von fehlerhaftem Fotomaterial (Filme, Papiere, Chemikalien und Hilfsmittel) beschränkt sich auf eben dieses Material in der beanstandeten Menge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften ausdrücklich nicht für Folgeschäden sowie alle jene Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung (Anwendung von Gewalt etc.) auftreten. Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verschuldet wurde. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Folgende Bestimmungen des Punktes 5 gelten bei Verbrauchergeschäften nicht:
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß §933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen
Folgende Zahlungsarten stehen zur Auswahl:
- per Nachnahme (Nachnahmegebühr: EUR 5,99 inkl. MWSt.)
- per Vorauszahlung (nach Rechnungslegung)
- per offener Rechnung (nur für Stammkunden)
Erstlieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme, Vorauszahlung oder Abrechnung über eine Kreditkarte!
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Konto als geleistet. Mit Ablauf der in unseren Rechnungen ausgedruckten Netto-Fälligkeitstermine gerät der Besteller in Verzug. Für den Fall nicht fristgerechter Bezahlung verpflichtet sich der im Verzug Befindliche, Zinsen in der Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite sowie sämtliche Mahnspesen und alle mit der Einschaltung eines Inkassobüros, Rechtsanwaltes etc. verbundenen tarifmäßigen Kosten derselben zu bezahlen. - Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fälligzustellen und weitere Aufträge per Nachnahme auszuliefern.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung.
Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab, wobei jedoch der Käufer weiterhin uneingeschränkt verpflichtet bleibt. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des §15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
8. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
10. Datenschutz, Adressenänderung
Die Sicherheit und der Schutz der Daten unserer Kunden ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt insofern der Kunde deshalb selbst Sorge.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.